AGB

1. Geltung

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die Bestellung von Waren der LED-X schliesst die Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer ein.

1.2 LED-X behält sich das Recht vor, die AGB durch Mitteilung an den Kunden oder Veröffentlichung auf der LED-X-Homepage jederzeit zu ändern. Änderungen gelten für Bestellungen des Käufers, die nach dieser Mitteilung oder Veröffentlichung abgegeben werden.

1.3 Die AGB unserer Vertragspartner haben nur Geltung, sofern sie von LED-X ausdrücklich anerkannt worden sind. Diese AGB gehen auch Submissionsbestimmungen der Vertragspartner vor.


2. Offerten, Vertragsschluss

2.1 Offerten von LED-X sind, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt wird, freibleibend.

2.2 Die den Offerten beiliegenden Dokumentationsunterlagen wie Zeichnungen, Entwürfe, Schemata usw. bleiben Eigentum der LED-X und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht noch vervielfältigt werden.

2.3 LED-X behält sich das Recht vor, die in den Verkaufsunterlagen dargestellten und beschriebenen Produkte jederzeit in technischer oder formaler Hinsicht zu ändern. LED-X behält sich im weiteren Lieferungen mit handelsüblichen Farbabweichungen der Materialoberflächen vor.

2.4 Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt worden sind.

2.5 Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn LED-X nach Erhalt der Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat. Die Auftragsbestätigung ist massgebend für die Bestimmung von Umfang und Ausführung der Vertragsleistungen.

2.6 Bestellungen wird LED-X insbesondere dann nicht annehmen, wenn das bestellte Produkt nicht mehr hergestellt wird oder die Bestellung wegen Produktionsschwierigkeiten, Produktionsumstellungen; unerwartet hoher Nachfrage oder unvorhergesehener Ereignisse nicht ausgeliefert werden kann.


3. Preise

3.1 Die Preise von LED-X verstehen sich netto ab Werk Rain (Schweiz), ohne Versandkosten.

3.2 Ohne anderslautende Vereinbarung sind Verpackungen im Preis nicht eingeschlossen.


4. Zahlungsbedingungen

4.1 Zahlungen sind netto ohne Abzüge innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. LED-X behält sich das Recht vor, Vorauskasse oder entsprechende Sicherheitsleistungen seitens des Kunden zu verlangen, sollte ihr dies angemessen erscheinen.

4.2 Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Käufer ab Zeitpunkt der Fälligkeit ohne besondere Mahnung einen Verzugszins von mindestens 6% p.a. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Pflicht zu vertragsgemässen Zahlung nicht aufgehoben.

4.3 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist LED-X berechtigt, die Zahlung auch erst später fällig werdender Forderungen zu verlangen, und/oder fällige Lieferungen einzustellen

4.4 Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Inkasso überfälliger Zahlungen inkl. Verzugszinsen gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.


5. Verrechnung

Andere Forderungen des Käufers oder Gegenansprüche, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag herrühren, dürfen nur mit der schriftlichen Zustimmung von LED-X verrechnet werden.


6. Lieferfristen

6.1 Die Lieferfrist beginnt ab Datum des Vertragsabschlusses zu laufen.

6.2 Bei verspäteter Lieferung steht dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu.


7. Lieferung

7.1 Die Lieferungen erfolgen verpackt per Post, Frachtgut (Eisenbahn-Empfangsstation) oder LW/LKW, wobei sich LED-X die Wahl der Versandart vorbehält.

7.2 Mehrkosten für Expressgut, Luftfracht oder Boten werden in jedem Fall gesondert verrechnet.

7.3 Der Käufer hat die Lieferung innert 7 Tagen nach Erhalt zu prüfen und LED-X allfällige Mängel umgehend schriftlich bekannt zu geben. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

7.4 Weist die Verpackung oder der Inhalt der Lieferung offensichtliche Transportschäden auf, ist dies LED-X unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Andernfalls ist das Recht auf entsprechend kostenlosen Ersatz verwirkt.

7.5 Erweist sich die Lieferung als nicht bestellungsgemäss, so hat dies der Käufer

unverzüglich mitzuteilen.


8. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Domizil der LED-X auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko, CIF, FOB oder unter ähnlichen Klauseln erfolgt oder wenn der Transport durch LED-X organisiert und geleitet wird. Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die LED-X  nicht zu vertreten hat, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert.


9. Transport und Versicherung

9.1 Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind LED-X rechtzeitig bekannt zu geben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Käufer bei Erhalt der Lieferung

und der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.

9.2 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Käufer. Auf Wunsch wird sie von LED-X im Namen und auf Rechnung des Käufers abgeschlossen. Ein solcher Wunsch ist LED-X rechtzeitig bekannt zu geben.


10. Mustersendungen

10.1 Nach besonderer Absprache werden in Projektfällen aus dem Programm der LED-X für höchstens einen Monat dem Käufer zur Verfügung gestellt. Werden die übergebenen Produkte nicht innert Monatsfrist nach Erhalt an die LED-X zurückgesandt, so gelten

diese als definitiv bezogene Waren und werden fakturiert.

10.2 Bei Rücksendung innert einem Monat nach Erhalt der Produkte von LED-X gelten sinngemäss die nachfolgenden Bestimmungen unter Ziff. 11, Rücknahmen.


11. Rücknahmen

11.1 Rücknahmen sind an die Voraussetzung der vorgehenden schriftlichen Zustimmung durch die LED-X gebunden. Leuchtmittel

können nicht zurückgenommen werden. Einwandfreie Waren werden mit maximal 80% des reinen Warenwertes unter Abzug der Transport- und Verpackungskosten gutgeschrieben.

11.2 Des weiteren wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- / € 30.– erhoben. Kosten für fehlende Originalpackung, Kleinzubehör und Auffrischungsarbeiten werden von der Warengutschrift separat in Abzug gebracht. Barauszahlungen können nicht vorgenommen werden.

11.3 Einzel- oder Extraanfertigungen sowie auf Kundenwunsch modifizierte Standardmodelle können auf keinen Fall zurückgenommen werden.


12. Garantie

12.1 LED-X garantiert die Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit der verkauften Produkte.

12.2 Die Garantiefrist beträgt für Produkte der LED-X 24 Monate ab erfolgter Lieferung, sofern keine Sondergarantiefristen ausgewiesen sind. Für LED Bänder ohne Profil übernehmen wir keine Garantie. Innerhalb dieser Frist werden fehlerhafte Produkte, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind, ersetzt. Für Produkte der LED-X, an welchen vom Käufer oder Dritten Änderungen oder Reparaturen ausgeführt wurden, ist die Garantie verwirkt. Dies gilt auch, wenn vom Käufer oder Dritten die massgebenden Montage- und Betriebsvorschriften nicht eingehalten wurden.

12.3 Produkte der LED-X, welche nach Konstruktionen oder Modellen des Käufers hergestellt wurden, sind von der Garantieleistung ausgeschlossen, wenn die Mängel auf Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Für diese Produkte sind Prüfungs- und Zulassungskosten irgendwelcher Art sowie Änderungskosten aufgrund von behördlichen Prüfungen vom Käufer zu tragen.

12.4 Transport- und Verpackungskosten bei Lieferungen in Garantiefällen gehen zu Lasten des Käufers.

12.5 Jede weitere Garantieleistung, insbesondere ein Anspruch auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz ist ausgeschlossen. Es werden insofern keine Kosten für De- oder Wiedermontage oder für irgendwelche andere Folgeschäden von Produkten der LED-X übernommen.


13. Haftung

Jede die Garantieleistung übersteigende vertragliche oder ausservertragliche Haftung, insbesondere diejenige für so genannte Folgeschäden oder indirekte Schäden, ist gegenüber dem Käufer ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte Schäden.


14. Erfüllungsort

Erfüllungsort für den Käufer und LED-X ist Rain (Schweiz), und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko, CIF, FOB oder unter ähnlichen Klauseln erfolgt.


15. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der LED-X. Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts an seinem Wohnsitz/Domizil.


16. Gerichtsstand, anwendbares Recht

16.1 Gerichtsstand ist Rain (Schweiz). LED-X behält sich vor, den Vertragspartner nach ihrer Wahl auch an dessen Domizil oder

einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

16.2 Die Rechtsbeziehungen mit LED-X unterstehen schweizerischem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf («Wiener Kaufrecht») ist ausgeschlossen. Soweit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.

Rain, August 2021